Rechtswidrige Polizeigewalt

In Deutschland gibt es immer wieder Fälle, bei denen der Verdacht, dass Polizisten ihre Machtposition missbrauchen, im Raum steht. Nicht jeder Vorwurf an die Polizei muss dabei gerechtfertigt sein und man muss anerkennen, dass Polizisten in dynamischen Einsatzsituation oft sehr schnell handeln und sich auch selbst verteidigen müssen. Umgekehrt sollte es aber im Interesse der Polizei selbst sein, das Verdachtsfälle untersucht und geahndet werden.

So sind z. B. im August 2022 sind innerhalb einer Woche vier Menschen in Deutschland bei Polizeieinsätzen gestorben. Mohammed D., ein 16-jähriger, senegalesischer Geflüchteter mit psychischer Belastung, war einer von ihnen. Er war mit einem Messer bewaffnet, wurde von 11 Polizisten gestellt und durch fünf Schüsse eines Polizisten aus einer Maschinenpistole getötet. Hier muss die Frage erlaubt sein, ob alle Mittel zur Deeskalation genutzt wurden, und ob es mildere Mittel gab. War jede einzelne Gewaltanwendung verhältnismäßig?

Rechtswidrige Polizeigewalt untergräbt das Vertrauen in demokratische Strukturen und hat sehr häufig eine rassistische und diskriminierende Wurzel. Ausnahmslos jeder Polizeibehörde in diesem Land gibt es Vorfälle, die rassistisches und rechtsextremes Gedankengut in der Polizei belegen.

Es gibt ein Menschenrecht darauf, dass bei Vorwürfen von rechtswidriger staatlicher Gewalt eine unabhängige, effektive und umfassende Aufklärung und gegebenenfalls Sanktionierung erfolgt. Dies hat beispielsweise der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach festgestellt.

Amnesty International fordert darüber hinaus:

  • Verpflichtende Antirassismus-Trainings einführen
  • Konsequentes Vorgehen gegen Rassismus und Rechtsextremismus in den eigenen Reihen
  • Konkret gegen Racial Profiling vorgehen
  • Wissenschaftliche Untersuchungen ermöglichen
  • Unabhängige Untersuchungsmechanismen etablieren
  • Individuelle Kennzeichnungspflicht flächendeckend einführen
26. Februar 2023